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Gründungsberatung

Die ersten Schritte ins Unternehmertum.

Die ersten Entscheidungen beim Aufbau des eigenen Unternehmens sind entscheidend für den zukünftigen Erfolg . Wir begleiten Sie dabei, erklären Ihnen, was zu beachten ist und zeigen Ihnen, wie Sie Fallstricken aus dem Weg gehen können.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung in Unternehmensgründungen:

  • Beratung bei Gründung und Aufbau eines Unternehmens
  • Gewerberecht
  • Förderberatung
  • Planung- und Budgetierung

Umgründungen

Wenn ein Unternehmen expandiert und die Gewinne wachsen, wenn neue Partner beteiligt werden sollen oder die Unternehmensstruktur vereinfacht werden muss, empfiehlt sich unter Umständen ein Wechsel der Rechtsform. Was gestern noch passend war, kann heute schon steuerliche, rechtliche und finanzielle Nachteile haben. Solche Probleme können jedoch oft mit einer Umgründung gelöst werden. Bei uns erfahren Sie, wie es geht und worauf zu achten ist.

Betriebsnachfolge

Für die Übergabe Ihres Unternehmens und die Absicherung Ihres Ruhestandes gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Ob Barverkauf, Zeitrente, Versorgungsrente oder Unterhaltsrente – wir beraten Sie in allen Fragen der Art, Form und des richtigen Zeitpunkts, sich aus Ihrem Unternehmen zurückzuziehen. Auch erörtern wir mit Ihnen Möglichkeiten der reduzierten Weiterarbeit im Betrieb, der Konsulententätigkeit oder anderer Formen der Weiterbeschäftigung.

Finanz- und Erfolgsplanung

Planen Sie Ihren Erfolg! Wer sich Ziele setzt, sie schriftlich fixiert und regelmäßig den Fortschritt kontrolliert, hat bereits eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg geschaffen. Mit unserem Service "Finanz- und Erfolgsplanung" helfen wir Ihnen bei der Festlegung Ihrer kurz-, mittel- und langfristigen Ziele. Mithilfe modernster Software unterstützen wir die Planung und die laufende Kontrolle und begleiten Sie in regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen auf Ihrem Weg zum Erfolg.

Unternehmensbewertung

Vertrauen Sie auf uns für die zuverlässige, objektive Bewertung von Unternehmen. Wir erstellen Gutachten aus Anlässen der Weitergabe und des Erwerbes von Unternehmen, bei Umgründungen – wie Verschmelzungen, Einbringungen, Spaltungen – sowie aus Anlass gerichtsanhängiger Streitigkeiten.

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